Durch einige Vorfälle hat der Rottweiler teilweise einen schlechten Ruf bekommen. Negative Vorfälle sind jedoch nicht ausschließlich dem Hund oder der Rasse, sondern vor allem auch dem Halter anzulasten. Der Rottweiler ist ein großer und starker Hund, von dem bei falscher Haltung und Sozialisation eine Gefährdung ausgehen kann.
Er wird in einigen Ländern als sogenannter Listenhund, und seine Haltung unterliegt in einigen deutschen Bundesländern bestimmten Einschränkungen. Aufgrund einer Statistik des Deutschen Städtetages von 1997 wurde der Rottweiler zum 1. November 2002 z.B. in die Kategorie II der Kampfhundeverordnung in Bayern aufgenommen und muss in mehreren Bundesländern einen Wesenstest durchlaufen. Auch für den Halter gelten Auflagen, deren Wortlaut man am besten aktuell beim zuständigen Ordnungsamt einholt.