Wieder ein Pitbull-Angriff auf Kleinkind: Der Zustand des zweijährigen Mädchens, das am Donnerstag in Övelgönne (Niedersachsen) von einem Pitbull gebissen wurde, ist weiterhin kritisch. Das Ministerium hält die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes für ausreichend.
Wie eine Sprecherin der Polizei am Freitag sagte, wird geprüft, ob die Hundehalter gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Die Hunde liefen frei auf dem Grundstück herum, waren zuvor laut Polizei aber nicht auffällig geworden. In Niedersachsen müssen Besitzer von Kampfhunden keine anderen Voraussetzungen erfüllen als die Halter anderer Rassen.
Eine Erlaubnis zur Haltung müsse erst beantragt werden, wenn es Anzeichen gibt, die auf eine Gefährlichkeit des Hundes hinweisen. Dazu müsse es aber nicht zu einem Biss oder Angriff kommen. «Es reicht, wenn zum Beispiel ein Nachbar meldet, der Hund sei ihm nicht geheuer, erklärte der Regionalstellenleiter des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser, Hans-Dieter Gehren.
Eine Rasseliste, wie es sie in Niedersachsen bis zum Jahr 2002 gab, wurde außer Krfat gesetzt. Die Gefährlichkeit eines Tieres dürfe nicht an seiner Herkunft festgemacht werden, sagte der Sprecher des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Gert Hahne. Das Defizit liege weniger in der Gesetzeslage, als "im Verantwortungsbewusstsein mancher Halter".
Bei dem Vorfall am Donnerstag hatte die Patentante das Kleinkind auf dem Arm, als der Pitbull es anfiel und mehrfach biss. Ein zu Hilfe eilender Nachbar vertrieb das Tier und den zweitem Hund mit einer Mistgabel. Das Mädchen musste mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden.
Beide Hunde sind nicht mehr am Leben.