Wer kommt für den Schaden auf, den ein Stubentiger verursacht? In der Regel ist es der Katzenhalter selbst, denn die Schäden enstehen meistens in den eigenen vier Wänden, egal ob man zur Miete wohnt oder Eigentümer ist. Bei Wohngemeinschaften kann es allerdings zu einer kniffligen Angelegenheit werden.
Im vorliegenden Fall entstand ein Zimmerbrand durch eine brennende Kerze. Während die Zimmerbewohnerin sich zum Zeitpunkt des Unglücks in der Küche aufhielt soll die Katze der Mitbewohnerin durch einen Sprung auf die Fensterbank die brennende Kerze umgestoßen und das Feuer entfacht haben.
Als die Geschädigte den Brand bemerkte, rief sie die Feuerwehr, die durch ihr Eingreifen verhindern konnte, dass das Feuer sich auch auf die übrigen Zimmer der Wohnung ausbreitete. Wer zahlt nun aber den Feuerwehreinsatz und ersetzt den entstandenen Schaden? Eine Katze ist im Prinzip über die PHV mitversichert, im Gegensatz übrigens zu einem Hund.
Im vorliegenden Fall ist die Ursache für den Brand aber nicht eindeutig geklärt. Dazu kommt noch, dass die Kerze offensichtlich unbeaufsichtigt gebrannt hat. Es ist gutes Recht jeder Versicherung kritisch zu hinterfragen, ob fahrlässiges Verhalten seitens der Menschen Ursache für den Feuerwehreinsatz und den beträchtlichen Schaden sind.