Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Nach der Epidemie im vergangenen Jahr ist der Virus immer noch aktiv und kann stellenweise die Ergreifung von vorbeugenden Schutzmaßnahmen erfordern. Die Behörden bestätigten inzwischen den 4. Fall von Vogelgrippe.
Nachdem in jüngster Vergangenheit die tödliche Seuche bereits in Leipzig und Nürnberg aufgetreten war, wurde jetzt in Thüringen bei einem zweiten Wildvogel die Vogelgrippe nachgewiesen. Ein an einer Talsperre gefundener toter Höckerschwan war mit dem auch für Menschen hochgefährlichen Virus vom Typ H5N1 infiziert.
Zuvor war schon ein Schwarzhalstaucher an der Krankheit verendet. Die Behörden errichteten um die Fundorte ein Sperrgebiet mit einem Radius von drei Kilometern. In dieser Zone gilt: Stallpflicht für alle vogelartigen Tiere, ein Tiertransportverbot und die Auflage an Hunde- und Katzenbesitzer, ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen.