Experten des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) geben im Zusammenhang mit der wieder aufkommenden Sorge wegen der Vogelgrippe folgende Hinweise für den besonnenen Umgang mit verendeten oder erkrankten Wildvögeln: Mitleid mit einem verletzten oder kranken Wildvogel darf nicht in Unvorsichtigkeit münden. Auf keinen Fall dürfen die Tiere mit bloßen Händen berührt werden.
Beim Fund von toten oder erkrankten Wildvögeln ist sofort das nächste Veterinäramt zu verständigen. Hunde und Katzen dürfen in potentiellen Seuchengebieten nicht frei laufen. Für Katzen heißt es auf jeden Fall Hausarrest und für die Hunde unbedingter Leinenzwang. Hühner, Gänse und Enten sollten auf jeden Fall in Ställen untergebracht werden und die zuständigen Behörden sollten umgehend nach Sicherheitsmaßnahmen befragt werden. Tierärzte stehen den Tierhaltern ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.