Eine der häufigsten Fragen, die sich ein Hundebesitzer stellt, ist: Was mache ich eigentlich, wenn mein Hund irgendeinen Schaden anrichtet und wer hat Schuld? Grundsätzlich gilt für Schäden, die durch das Verhalten eines Hundes entstehen, dass die Schuldfrage keinerlei Bedeutung hat. Der Hundehalter haftet in jedem Fall für das Verhalten seines Hundes.
Auch der besterzogene Hund kann einmal in Situationen geraten, in denen er unvorhersehbar anders reagiert als man es von ihm gewohnt ist. Für die Schäden, die in diesen Ausnahmefällen verursacht werden, haftet der Hundehalter. §833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Was auf den ersten Blick so aussieht, als könne dieser Paragraph nicht auf den eigenen Hund zutreffen, sollte sich nur einfach einmal vorstellen, dass der Hund einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Menschen zu Schaden kommen. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich ganz alltägliche harmlose Situationen vor Augen zu führen, die solch dramatische Konsequenzen nach sich ziehen können. Der berühmte-berüchtigte Biss ins Bein des Postboten gehört dazu, wie auch eine Beißerei unter Hunden, deren Herrchen und Frauchen sich noch kurz vorher gegenseitig versicherten, dass „ihr Hund nichts tue“. Ein Hund bleibt nun mal ein Hund. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund kann natürlich nicht alle Risiken abdecken und jede Versicherung hat ihre eigenen Bestimmungen, für welche Schadensfälle sie aufkommt und welche bei Vertragsabschluss von vornherein ausgeschlossen sind.