Ein Vorstoß für den Artenschutz von Haien ist zunächst gescheitert. Die EU hatte am Freitag versucht zwei gefährdete Hai-Arten in das internationale Artenschutzabkommen aufzunehmen. Bei der Abstimmung der CITES-Konferenz in Den Haag behielten die kommerziellen Interessen die Oberhand über die Anforderungen des Naturschutzes.
Die Entscheidungen in einem Ausschuss der Konferenz müssen in der nächsten Woche allerdings noch einmal überprüft werden. Es gebe immer noch eine Chance, um den in ihrer Haltung noch schwankenden Delegationen die Argumente für den Schutz der beiden Hai-Arten darzulegen, sagte der deutsche Delegationsleiter Jochen Flasbarth.
Der Handel mit Erzeugnissen des Heringshais und des Dornhais hat einen Wert von mehreren Millionen Euro. Neben dem Fleisch des Heringshais werden auch die Flossen vermarktet, aus denen Haifischflossensuppe hergestellt wird. Vom Dornhai werden unter anderem die geräucherten Bauchlappen als "Schillerlocken" verkauft.
Der Heringshai, der bis zu drei Meter groß werden kann, lebt vor allem im Nordatlantik, ist aber auch in der Nord- und Ostsee zu finden. Der Dornhai wird etwa einen Meter lang, ist in allen Meeren zu Hause, steht aber ebenfalls auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.
Eine Aufnahme in das seit 1975 bestehende Artenschutzabkommen der CITES würde den grenzüberschreitenden Handel mit allen Produkten der Art unterbinden. Bislang genießen 7.000 Tier- und 32.000 Pflanzenarten diesen besonderen Schutz. Der Widerstand der Länder mit viel Fischfangindustrie ist allerdings erfahrungsgemäß groß.