Als Jagdhund, der nach dem Jagdgesetz jagen darf, wird kein Hund einfach nur, weil er einer anerkannten Jagdhundrasse angehört, geboren. Die meisten Landesjagdgesetze verlangen von jedem Hund, der zur Jagd auf Wild eingesetzt wird, den Nachweis einer Brauchbarkeitsprüfung, die in der Regel vor dem Jagdgebrauchshundverein abgelegt werden muss.
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