Als Jagdhund, der nach dem Jagdgesetz jagen darf, wird kein Hund einfach nur, weil er einer anerkannten Jagdhundrasse angehört, geboren. Die meisten Landesjagdgesetze verlangen von jedem Hund, der zur Jagd auf Wild eingesetzt wird, den Nachweis einer Brauchbarkeitsprüfung, die in der Regel vor dem Jagdgebrauchshundverein abgelegt werden muss. Zu den Jagdhunden gehören die Schweißhunde und Vorstehhunde, z.B. Deutsch-Kurzhaar, Deutsch Langhaar, Münsterländer, Weimaraner, Deutsch Drahthaar, Stichelhaar, Pudelpointer, Griffon, Pointer und Setter. Jagdhunde sind außerdem die Stöberhunde wie Wachtel und Jagdspaniel. Als sogenannte Erdhunde kommen Teckel und Terrier zum Einsatz, weil sie in Tierbauten eindringen können. Schließlich gehören noch Laufhunde wie Bracken und Saufinder zu den Jagdhunden.